Zu unseren Mandanten zählen Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentum).
Wir beraten Verwalter bei Rechtsfragen zu ihrem Tagesgeschäft und vertreten im Streitfalle außergerichtlich und in Gerichtsverfahren, zum Beispiel bei der Vorbereitung von Versammlungs-Beschlüssen für Sanierungsmaßnahmen oder Durchsetzung von Mängelansprüchen gegen den Bauträger. Hier werden die Rechte der Eigentümer von der Eigentümergemeinschaft oft “herangezogen”. Auch wenn ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft wegen des Rückbaus oder anderer Beseitigungsmaßnahme nach einer Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums in Anspruch genommen werden soll, bedarf es eines solchen Heranziehungsbeschlusses.
Wir verteidigen Verwalter gegen behauptete Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche der Gemeinschaft, z.B. wegen nicht umgesetzter Beschlüsse, unberechtigt geleisteter Zahlungen an Dritte oder fehlerhaft erstellter Jahresabrechnung.
Für zukünftige Wohnungseigentümergemeinschaft gestalten und prüfen wir Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und nachträgliche Vereinbarungen.
Wir führen gerichtliche Verfahren gegen einzelne Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständigen Wohngeldes einschließlich der Zwangsvollstreckung.
Auf der anderen Seite vertreten wir Wohnungseigentümer bei der Anfechtung von Beschlüssen der Gemeinschaft. Hier wird oft um die Verteilung von Kosten gestritten (zum Beispiel für Sanierungsmaßnahmen oder weil der Verteilungsschlüssel beanstandet wird) oder darum, ob und welche Sanierungsmaßnahmen überhaupt beauftragt werden sollen. Auch unterstützen wir Eigentümer bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der eigenen Wohnung (typisches Beispiel: Feuchtigkeitsschäden) oder Ansprüchen auf Rückbau oder Unterlassung einer bestimmten Nutzung, z.B. wenn ein anderer Wohnungseigentümer das Dachgeschoss ohne Zustimmung der Gemeinschaft umgebaut hat.