Die Beratung in allen Rechtsgebieten rund ums Planen und Bauen ist ein Kerngebiet unserer Tätigkeit.

Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Bauherren, Bauträger, Architekten und Ingenieure, bauausführende Firmen ebenso wie Privatpersonen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit anderen am Bau Beteiligten, ebenso wie zwischen Bauträgern und Erwerbern. Auch im Laufe des Baus treten immer wieder Schwierigkeiten auf. Seien es auftretende Mängel, zu vertretende oder nicht zu vertretende Verzögerungen, erforderliche oder streitige Nachträge, anzumeldende Bedenken, stockende Zahlungen oder ähnliches. Hier finden wir den für Sie richtigen Weg. Wir beraten Sie „im Hintergrund“, setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch oder treten für Sie vor Gericht auf. Dies entscheiden wir mit Ihnen nach den erforderlichen Gegebenheiten

Daneben helfen wir Ihnen aber auch gern im öffentlichen Baurecht, also vertreten Sie gegenüber Behörden, zum Beispiel bei Problemen mit Baugenehmigungen oder Nachbarwidersprüchen.

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