Neben dauerhaften Beratungsmandaten für gewerbliche Vermieter vertreten wir im Wohnraummietrecht und gewerblichen Mietrecht sowohl die Vermieter-, als auch die Mieterseite.

Wir gestalten und prüfen Mietverträge und deren Nachträge. Im gewerblichen Mietrecht spielt im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung befristeter Verträge die Einhaltung der Schriftform eine überragende Rolle.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung beim Verfassen von ordentlichen Kündigungen für Wohnraummietverträge wegen Eigenbedarfs oder vergleichbarer Nutzungswünsche (z.B. in Gestalt des so genannten Betriebsbedarfs). Kommt es zu einem Rechtstreit über die Räumung der Wohnung, spielt häufig auch die Möglichkeit des Mieters eine Rolle, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Auch Räumungsklagen nach fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gehören zu unserem Kerngeschäft. Im Rechtsstreit spielen nicht selten beanstandete Mängel und eine damit verbundene Minderung der Miete eine Rolle. Dies gilt auch bei der Verteidigung gegen behauptete Mängelansprüche (Minderung, Mängelbeseitigung, Zurückbehaltungsrecht).

Durch einige Gesetzesänderungen ist für Mandanten, die mehrere Wohnungen vermieten, das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht in den Blickpunkt gerückt. Hier beraten wir präventiv zur Vermeidung von Nachteilen in Fällen eines nachträglichen Widerrufs.

Wiederholt Gegenstand von neuen Gesetzen war und ist auch das Recht der Mieterhöhung unter Hinweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungen. Es sind hier zahlreiche formale Voraussetzungen zu beachten, bei deren Einhaltung wir unsere Mandanten unterstützen, damit die Durchsetzung der Mieterhöhung möglichst ohne Inanspruchnahme der Gerichte gelingt.

Schließlich sind wir gefragt bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverträgen (Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Räume, Schönheitsreparaturen, Rückgriff auf die Mietsicherheit).

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