Wir sind Ihnen gern bei allen Fragen des Erbrechts behilflich, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Erben oder dem Durchsetzen oder Abwehren von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Zu unserer Beratung zählt aber vor allem auch die Tätigkeit vor dem Erbfall, sei es im Zusammenhang mit der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (wie zum Beispiel Testamenten, Beratung zu Erbverträgen oder Pflichtteilsverzichten etc.) oder eine Beratung im Rahmen der sog. „Vorweggenommenen Erbfolge“. Durch eine passgenaue Nachfolgeplanung helfen wir dabei unseren Mandanten, ihre Interessen bestmöglich umzusetzen.

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